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24 KiB
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Diese Uebersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstaendnis der LaTeX
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Project Public License (LPPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um
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eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Uebersetzung.
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Das LaTeX3 Project ist nicht der Herausgeber dieser Uebersetzung, und sie hat
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diese Uebersetzung auch nicht als rechtskraeftigen Ersatz fuer die
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Original-LPPL anerkannt. Da die Uebersetzung nicht sorgfaeltig von Anwaelten
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ueberprueft wurde, koennen die Uebersetzer nicht garantieren, dass die
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Uebersetzung die rechtlichen Aussagen der LPPL exakt wiedergibt. Wenn Sie
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sichergehen wollen, dass von Ihnen geplante Aktivitaeten im Sinne der LPPL
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gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige
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Originalversion.
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Das LaTeX3 Project moechte Sie darum bitten, diese Uebersetzung nicht als
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offizielle Lizenzbedingungen fuer von Ihnen geschriebene Programme zu
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verwenden. Bitte benutzen Sie hierfuer stattdessen die von dem LaTeX3 Project
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herausgegebene englischsprachige Originalversion.
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This is a translation of the LaTeX Project Public License (LPPL) into German.
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This translation is distributed in the hope that it will facilitate
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understanding, but it is not an official or legally approved translation.
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The LaTeX3 Project is not the publisher of this translation and has not
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approved it as a legal substitute for the authentic LaTeX Project Public
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License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and
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therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal
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meaning of the LaTeX Project Public License. If you wish to be sure whether
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your planned activities are permitted by the LaTeX Project Public License,
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please refer to the authentic English version.
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The LaTeX3 Project strongly urges you not to use this translation as the
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official distribution terms for your programs; instead, please use the
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authentic English version published by the LaTeX3 Project.
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Inhalt
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• VORWORT
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• DEFINITIONEN
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• BEDINGUNGEN FUeR DIE VERTEILUNG UND VERAeNDERUNG
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• KEINE GEWAeHRLEISTUNG
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• BETREUUNG DES WERKES
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• OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD
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Deutsche Uebersetzung der LPPL Version 1.3c 2006-05-20
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Uebersetzt durch Markus Kohm.
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Copyright 1999 2002-2009 LaTeX3 Project
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Jeder hat das Recht, die Lizenzurkunde und diese Uebersetzung zu
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vervielfaeltigen und unveraenderte Kopien zu verbreiten; Aenderungen sind
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jedoch nicht gestattet.
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Diese Uebersetzung ist kein rechtskraeftiger Ersatz fuer die englischsprachige
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Originalversion!
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VORWORT
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Die LaTeX Project Public License (LPPL) ist die Grundlizenz unter der der
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LaTeX Kern und die Standard LaTeX Pakete verteilt werden.
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Sie koennen diese Lizenz fuer jedes Werk verwenden, dessen Rechte-Inhaber Sie
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sind und das sie verteilen wollen. Diese Lizenz mag besonders nuetzlich sein,
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wenn Ihr Werk einen Bezug zu TeX hat (wie ein LaTeX Paket), aber Sie wurde auf
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eine Art und Weise geschrieben, dass sie sogar dann verwendet werden kann,
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wenn Ihr Werk keinen Bezug zu TeX hat.
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Der Abschnitt `OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD', unten,
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liefert Informationen, Beispiele und Empfehlungen fuer Autoren die erwaegen
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ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen.
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Diese Lizenz legt Bedingungen fest, unter denen ein Werk verteilt und
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veraendert werden darf, ebenso wie Bedingungen unter denen eine veraenderte
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Version des Werks verteilt werden darf.
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Wir, das LaTeX3 Project, glauben, dass die unten genannten Bedingungen Ihnen
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die Freiheit bieten eine veraenderte Version Ihres Werks zu erstellen und zu
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verteilen, die jede gewuenschte technische Spezifikation erfuellt, waehrend
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die Verfuegbarkeit, Unversehrtheit und Zuverlaessigkeit dieses Werks bewahrt
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wird. Wenn Ihnen nicht klar ist, wie Sie ihr Ziel unter Einhaltung dieser
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Bedingungen erreichen koennen, koennen Sie dazu in den Dokumenten
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`cfgguide.tex' und `modguide.tex' in der Standard-LaTeX-Verteilung Vorschlaege
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nachlesen.
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DEFINITIONEN
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In diesem Lizenzdokument werden folgende Begriffe verwendet:
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`Werk'
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Jegliches Werk, das unter dieser Lizenz verteilt wird.
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`Abgeleitetes Werk'
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Jegliches Werk das nach geltendem Recht von dem Werk abgeleitet wurde.
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`Veraenderung'
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Jeglicher Prozess, der nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk schafft,
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– beispielsweise die Erstellung einer Datei, die eine mit dem Werk
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verbundene Datei oder einen nennenswerten Teil einer solchen Datei
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enthaelt, sei es unveraendert oder mit Veraenderungen und/oder
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Uebersetzungen in eine andere Sprache. Das Ausfuehren eines Prozesses, der
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nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk erzeugt.
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`Verteilung'
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Kopien des Werkes im Ganzen oder in Teilen von einer Person fuer eine
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andere verfuegbar machen. Verteilung schliesst die Bereitstellung
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irgendeines elektronischen Teils des Werks ueber
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Datei-Austausch-Protokolle wie FTP oder HTTP oder verteilte Dateisysteme
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wie Suns Netzwerk-Datei-System (NFS) ein (ist jedoch nicht darauf
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beschraenkt).
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`Kompiliertes Werk'
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Eine Version des Werks die in eine Form ueberfuehrt wurde, in der es auf
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einem Computer-System direkt verwendbar ist. Dieser Prozess der
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Ueberfuehrung kann die Verwendung von Installations-Einrichtungen, die vom
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Werk zur Verfuegung gestellt werden, Umwandlungen des Werks, das Kopieren
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von Teilen des Werks und andere Aktivitaeten einschliessen. Beachten Sie,
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dass Veraenderungen irgendeiner Installations-Einrichtung, die vom Werk zur
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Verfuegung gestellt wird, Veraenderung des Werks selbst nach sich zieht.
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`Aktueller Betreuer'
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Eine Person oder Personen, die im Werk als solche benannt ist oder benannt
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sind. Wenn keine solche explizite Benennung vorhanden ist, so ist es der
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Rechte-Inhaber nach geltendem Recht.
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`Standard-Interpreter'
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Ein Programm oder Prozess, der normalerweise fuer die Ausfuehrung oder
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Interpretierung eines Teils oder des ganzen Werks benoetigt wird.
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Ein Standard-Interpreter kann von externen Teilen abhaengen, aber diese
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sind nicht als Teil des Standard-Interpreters zu betrachten, solange jeder
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externe Teil sich selbst bei interaktiver Nutzung deutlich identifiziert.
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Solange bei der Anwendung der Lizenz auf das Werk nicht explizit anderes
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erklaert ist, ist der einzige anwendbare Standard-Interpreter ein
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`LaTeX-Format', bzw. im Falle von Dateien die zum `LaTeX-Format' selbst
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gehoeren, ein Progamm welches die `TeX-Sprache' implementiert.
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BEDINGUNGEN FUER DIE VERTEILUNG UND VERAENDERUNG
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1. Andere Aktivitaeten als die Verteilung und/oder Veraenderung des Werks sind
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nicht von dieser Lizenz betroffen; sie liegen ausserhalb ihres
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Anwendungsbereiches. Insbesondere ist die Taetigkeit des Ausfuehrens des
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Werks nicht beschraenkt und es sind keine Bedingungen geknuepft,
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irgendwelche Hilfe fuer das Werk anzubieten.
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2. Sie duerfen eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werkes, so wie Sie
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es erhalten haben, verteilen. Verteilungen von Teilen des Werkes werden als
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Veraenderungen des Werkes betrachtet, und es kann kein Recht zur Verteilung
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eines solchen Abgeleiteten Werkes aus dieser Regel abgeleitet werden.
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3. Sie duerfen ein Kompiliertes Werk, das aus einer vollstaendigen,
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unveraenderten Kopie des Werkes erzeugt wurde, nach vorstehender Regel 2
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verteilen, solange das Kompilierte Werk in einer Art und Weise verteilt
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wird, dass die Empfaenger das Abgeleitete Werk in genau der Weise
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installieren koennen, in der sie es installieren wuerden, wenn sie selbst
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das Abgeleitete Werk direkt aus dem Werk erzeugt haetten.
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4. Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks sind, koennen Sie, ohne
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Beschraenkung das Werk veraendern und so ein Abgeleitetes Werk
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schaffen. Sie duerften ebenso das Abgeleitete Werk ohne Einschraenkungen
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verteilen, einschliesslich Kompilierter Werke, die aus Abgeleiteten Werken
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geschaffen wurden. Abgeleitete Werke, die in dieser Weise vom Akuellen
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Betreuer verteilt werden, sind als aktualisierte Versionen des Werks zu
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verstehen.
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5. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie Ihre
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Kopie des Werkes veraendern und so ein Abgeleitetes Werk auf Grundlage des
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Werkes schaffen, das Abgeleitete Werk kompilieren und so ein Kompiliertes
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Werk auf Grundlage des Abgeleiteten Werkes schaffen.
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6. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie ein
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Abgeleitetes Werk verteilen, solange die folgenden Bedingungen fuer jeden
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Teil des Werkes eingehalten werden, solange nicht fuer diesen Teil im
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Rechte-Hinweis deutlich gemacht ist, dass dieser Teil von diesen
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Bedingungen ausgenommen ist. Nur der Aktuelle Betreuer ist befugt solch
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eine Ausnahmeregelung fuer einen Teil des Werkes zu erlassen.
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1. Wenn Teile des Abgeleiteten Werkes bei Nutzung mit dem
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Standard-Interpreter eine direkte Ersetzung von Teilen des Werkes sein
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koennen, dann muss der Ersetzungs-Teil aus dem Abgeleiteten Werk, wann
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immer dieser Teil des Werks sich selbst gegenueber dem Anwender bei der
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interaktiven Verwendung mit dem Standard-Interpreter identifiziert,
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sich gegenueber dem Anwender klar und unmissverstaendlich selbst als
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eine veraenderte Version dieses Teils identifizieren.
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2. Jeder Teil des Abgeleiteten Werks enthaelt einen deutliche Hinweis auf
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die genaue Natur der Aenderungen an diesem Teil oder einen deutlichen
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Verweis auf eine andere Datei, die als Teil des Abgeleiteten Werks
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verteilt wird und eine vollstaendige und genaue Liste der Aenderungen
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enthaelt.
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3. Das Abgeleitete Werk enthaelt keine Aussagen aus denen man schliessen
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kann, dass irgendeine Person, einschliesslich (aber nicht beschraenkt
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auf den) des Autors der Original-Version des Werkes, irgendwelche
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Unterstuetzung, einschliesslich (aber nicht beschraenkt auf) Meldung
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und Behandlung von Fehlern, gegenueber den Empfaengern des Abgeleiteten
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Werkes leistet, solange diese Personen nicht ausdruecklich erklaert
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haben, dass sie solch eine Unterstuetzung fuer das Abgeleitete Werk
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leisten werden.
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4. Sie verteilen zusammen mit dem Abgeleiteten Werk mindestens eines der
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folgenden:
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1. Eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werks; wenn Ihre
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Verteilung eines veraenderten Teils darin besteht, Zugang zum
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Kopieren eines veraenderten Teils von einem bestimmten Ort
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anzubieten, dann wird diese Bedingung erfuellt, wenn Sie
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gleichwertigen Zugang zu einer Kopie des Werkes am gleichen oder
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einem vergleichbaren Ort anbieten, selbst wenn Dritte so nicht
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gezwungen sind, das Werk zusammen mit dem veraenderten Teil zu
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kopieren.
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2. Informationen, die ausreichen, eine vollstaendige, unveraenderte
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Kopie des Werks zu erhalten.
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7. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie ein
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Kompiliertes Werk, das aus einem Abgeleiteten Werk erzeugt wurde,
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verteilen, solange das Abgeleitete Werk an alle Empfaenger des Kompilierten
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Werkes verteilt wird und solange die Bedingungen aus vorstehender Regel 6
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mit Blick auf das Abgeleitete Werk erfuellt sind.
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8. Die vorstehenden Bedingungen sind nicht dazu gedacht, Veraenderungen gleich
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welcher Weise und welchen Teils zu verhindern, die dazu fuehren, dass
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dieser Teil mit einer aktualisierten Version dieses Teiles, wie sie vom
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Aktuellen Betreuer nach Regel 4 verteilt wird, identisch wird. Die
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vorstehenden Bedingungen sind daher auf diesen Fall nicht anzuwenden.
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9. Verteilungen des Werkes und jedes Abgeleiteten Werkes in einem alternativen
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Format, aus dem das Werk oder das abgeleitete Werk (im Ganzen oder in
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Teilen) dann erzeugt wird, indem irgend ein Prozess auf das Format
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angewendet wird, schwaecht keinen Abschnitt dieser Lizenz ab und hebt
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keinen Abschnitt dieser Lizenz auf, da sie das Ergebnis der Anwendung
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dieses Prozesses betreffen.
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10.
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1. Ein Abgeleitetes Werk darf unter einer anderen Lizenz verteilt werden,
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solange sichergestellt ist, dass diese Lizenz selbst die Bedingungen
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aus Regel 6 in Bezug auf das Werk beachtet, obgleich sie nicht die
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restlichen Bedingungen dieser Lizenz zu beachten hat.
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2. Wenn ein Abgeleitetes Werk unter einer anderen Lizenz verteilt wird,
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muss dieses Abgeleitete Werk genuegend Dokumentation als Teil von sich
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selbst bieten, damit jeder Empfaenger dieses Abgeleiteten Werkes die
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Bedingungen von vorstehender Regel 6, betreffend Aenderungen des Werks,
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beachten kann.
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11. Diese Lizenz trifft keine Einschraenkungen fuer Werke, die in keiner
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Beziehung zu dem Werk stehen, noch trifft diese Lizenz irgendwelche
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Einschraenkungen betreffens das Zusammenpacken solcher Werke mit dem Werk
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auf irgendeine Art.
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12. Nichts in dieser Lizenz ist dazu gedacht oder darf dazu verwendet werden
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vollstaendige Einhaltung geltenden Rechts durch alle Beteiligten zu
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verhindern.
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KEINE GEWAEHRLEISTUNG
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Es besteht keinerlei Gewaehrleistung fuer das Werk, soweit dies gesetzlich
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zulaessig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestaetigt, stellen die
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Rechte-Inhaber das Werk so zur Verfuegung, `wie es ist', ohne irgendeine
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Gewaehrleistung, weder ausdruecklich noch implizit, einschliesslich, aber
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nicht begrenzt auf, Marktreife oder Tauglichkeit fuer einen bestimmten
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Zweck. Das volle Risiko bezueglich Qualitaet und Leistungsfaehigkeit des
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Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft
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herausstellen, liegen die Kosten fuer notwendigen Service, Reparatur oder
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Korrektur bei Ihnen.
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In keinem Fall, ausser wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich
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zugesichert, ist irgendein Rechte-Inhaber oder ein in einem Teil des Werkes
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namentlich genannter Autor oder irgendein anderer, der das Programm wie oben
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erlaubt modifiziert und/oder verbreitet hat, Ihnen gegenueber fuer
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irgendwelche Schaeden haftbar, einschliesslich jeglicher allgemeiner oder
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spezieller Schaeden, Schaeden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder
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Folgeschaeden, die aus der Benutzung des Werkes oder der Unbenutzbarkeit des
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Werkes folgen (einschliesslich, aber nicht beschraenkt auf, Datenverluste,
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fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen
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getragen werden muessen, oder dem Unvermoegen des Werkes, mit irgendeinem
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anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Rechte-Inhaber oder
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genannter Autor oder genannter Dritter ueber die Moeglichkeit solcher Schaeden
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unterrichtet worden war.
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BETREUUNG DES WERKES
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Das Werk hat den Status `author-maintained' (vom Autor betreut) wenn der
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Rechte-Inhaber ausdruecklich und deutlich in der Naehe des grundlegenden
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Rechtehinweises im Werk feststellt, dass das Werk nur vom Rechte-Inhaber
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betreut werden kann oder einfach, dass es `author-maintained' (vom Autor
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betreut) ist.
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Das Werk hat den Status `maintained' (betreut), wenn ein Aktueller Betreuer
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existiert, der im Werk angezeigt hat, dass er bereit ist, Fehlermeldungen das
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Werk betreffend zu erhalten (beispielsweise, indem er eine gueltige
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E-Mail-Adresse bekannt gibt). Es ist nicht erforderlich, dass der Aktuelle
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Betreuer diese Fehlermeldungen bestaetigt oder auf sie reagiert.
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Das Werk wechselt vom Status `maintained' (betreut) in den Status
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`unmaintained' (nicht betreut), wenn kein Aktueller Betreuer vorhanden ist
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oder die Person, die als Aktueller Betreuer des Werks festgelegt ist, fuer
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einen Zeitraum von sechs Monaten nicht auf dem bekannten Kommunikationsweg
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erreichbar ist, und keine anderen Anzeichen einer aktiven Betreuung zu
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erkennen sind.
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Wenn das Werk den Status `unmaintained' hat, koennen Sie durch die folgenden
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Schritte zum Aktuelle Betreuer des Werkes werden:
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1. Unternehmen Sie vertretbare Anstrengungen, um den Aktuellen Betreuer (und
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den Rechte-Inhaber, falls dies zwei verschiedene Personen sind) durch
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Nutzung des Internets und anderer Methoden ausfindig zu machen.
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2. Wenn diese Suche erfolgreich ist, dann erkundigen Sie sich, ob das Werk
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noch immer betreut wird.
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1. Wenn es betreut wird, fragen Sie den Aktuellen Betreuer nach einer
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Aktualisierung der Kommunikationsdaten innerhalb eines Monats.
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2. Wenn die Suche erfolglos ist oder vom Aktuellen Betreuer nichts
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unternommen wird, um die aktive Betreuung fortzusetzen oder
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wiederaufzunehmen, dann zeigen Sie in der zur Sache gehoerenden
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Nutzergemeinschaft Ihren Willen zur Uebernahme der Betreuung an. (Wenn
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das Werk ein LaTeX-Werk ist, kann dies beispielsweise durch eine
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Mitteilung in comp.text.tex oder de.comp.text.tex erfolgen).
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3.
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1. Wenn der Aktuelle Betreuer erreichbar ist und der Uebergabe der
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Betreuung an Sie zustimmt, dann hat dies sofortige Wirkung nach
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Bekanntgabe.
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2. Wenn der Aktuelle Betreuer nicht erreichbar ist und der Rechte-Inhaber
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einer Uebergabe der Betreuung an Sie zustimmt, dann hat sofortige
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Wirkung nach Bekanntgabe.
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4. Wenn Sie eine Willens-Bekanntgabe wie oben in 2b beschrieben durchfuehren
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und nach drei Monaten Ihr Wunsch weder vom Aktuellen Betreuer noch vom
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Rechte-Inhaber noch von anderen Personen zurueckgewiesen wurde, dann
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koennen Sie Verfuegungen fuer das Werk treffen, damit sie als (neuer)
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Aktueller Betreuer bezeichnet werden.
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5. Wenn der zuvor unerreichbare Aktuelle Betreuer innerhalb weiterer drei
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Monate nach einer erfolgten Aenderung gemaess den Bedingungen von 3b oder 4
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erreichbar wird, dann muss dieser Aktuelle Betreuer auf seinen Wunsch
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wieder der Aktuelle Betreuer werden, wenn er innerhalb eines Monats seine
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Kommunikationsdaten aktualisiert.
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Ein Wechsel des Aktuellen Betreuers allein aendert nichts an der Tatsache, dass
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das Werk unter der LPPL verteilt wird.
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Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks werden, sollten Sie unverzueglich das
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Werk mit einer deutlichen und unmissverstaendlichen Feststellung ueber Ihren
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Status als Aktueller Betreuer versehen. Sie sollten ebenfalls Ihren neuen
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Status derselben Nutzergemeinschaft bekannt geben wie in oben in 2b.
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OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WERDEN SOLLTE
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Dieser Abschnitt enthaelt wichtige Informationen, Beispiele und Empfehlungen
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fuer Autoren, die erwaegen Ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen. Die
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Autoren sind in diesem Abschnitt mit `Sie' bezeichnet.
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Wahl dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz
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Wenn Sie fuer irgend einen Teil Ihres Werkes Bedingungen fuer die Verteilung
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benoetigen oder wollen, die bedeutsam von dieser Lizenz abweichen, dann sollten
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Sie sich an keiner Stelle Ihres Werkes auf diese Lizenz beziehen, sondern
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stattdessen Ihr Werk unter einer anderen Lizenz verteilen. Sie koennen dann den
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Text dieser Lizenz als Modell fuer Ihre eigene Lizenz verwenden, aber Ihre
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Lizenz sollte sich nicht auf diese Lizenz beziehen, anderenfalls entsteht der
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Eindruck, dass Ihr Werk unter der LPPL verteilt wird.
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Das Dokument `modguide.tex' in der Standard-LaTeX-Verteilung erklaert die
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Motivation hinter den Bedingungen dieser Lizenz. Es erklaert beispielsweise,
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warum die Verteilung von LaTeX unter der GNU General Public License (GPL) als
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unpassend betrachtet wurde. Selbst wenn Ihr Werk nicht mit LaTeX zu tun hat,
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kann die Diskussion in `modguide.tex' immer noch relevant sein und Autoren, die
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beabsichtigen ihr Werk unter irgendeiner Lizenz zu verteilen wird empfohlen es
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zu lesen.
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Eine Empfehlung fuer Aenderungen ohne Verteilung
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Es ist klug niemals einen Teil des Werkes zu veraendern, auch nicht fuer die
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eigene persoenliche Verwendung, ohne alle obigen Regeln fuer die Verteilung
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des veraenderten Teils einzuhalten. Auch wenn Sie beabsichtigen, diesen
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veraenderten Teil niemals zu verteilen, geschieht dies des oefteren
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versehentlich – Sie koennten vergessen, dass Sie diesen Teil veraendert haben;
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oder es koennte Ihnen nicht bewusst sein, wenn Sie anderen den Zugang zu der
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veraenderten Version erlauben, dass Sie sie damit verteilen und Sie so gegen
|
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die Bedingungen dieser Lizenz in einer Weise verstossen, die rechtliche
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Implikationen haben und, schlimmer, Probleme in der Nutzergemeinschaft
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verursachen kann. Es ist daher ueblicherweise in Ihrem eigenen Interesse, Ihre
|
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eigene Kopie des Werkes identisch mit der oeffentlichen Version zu
|
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halten. Viele Werke unterstuetzen Wege, um das Verhalten des Werkes ohne
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Aenderung eines lizensierten Teils zu veraendern.
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Wie diese Lizenz zu nutzen ist
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Um diese Lizenz zu nutzen, fuegen Sie in jeden Teil Ihres Werkes einen
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expliziten Rechtehinweis sowohl mit Ihrem Namen als auch dem Jahr, in dem das
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Werk geschrieben und/oder wesentlich geaendert wurde, ein. Fuegen Sie
|
|
ebenfalls eine Festlegung ein, dass die Verteilung und/oder Veraenderung
|
|
dieses Teils nach durch die Bedingungen dieser Lizenz geregelt ist.
|
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Hier ist ein Beispiel fuer solch einen Hinweis und eine Festlegung:
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|
%% pig.dtx
|
|
%% Copyright 2005 M. Y. Name
|
|
%
|
|
% This work may be distributed and/or modified under the
|
|
% conditions of the LaTeX Project Public License, either version 1.3
|
|
% of this license or (at your option) any later version.
|
|
% The latest version of this license is in
|
|
% http://www.latex-project.org/lppl.txt
|
|
% and version 1.3 or later is part of all distributions of LaTeX
|
|
% version 2005/12/01 or later.
|
|
%
|
|
% This work has the LPPL maintenance status "maintained".
|
|
%
|
|
% The Current Maintainer of this work is M. Y. Name.
|
|
%
|
|
% This work consists of the files pig.dtx and pig.ins
|
|
% and the derived file pig.sty.
|
|
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auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis und die Festlegung jedoch unbedingt
|
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zumindest auch in englischer Sprache aufnehmen):
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|
%% pig.dtx
|
|
%% Copyright 2005 M. Y. Name
|
|
%
|
|
% Dieses Werk darf nach den Bedingungen der LaTeX Project Public Lizenz,
|
|
% entweder Version 1.3 oder (nach Ihrer Wahl) jede spaetere Version,
|
|
% verteilt und/oder veraendert werden.
|
|
% Die neuste Version dieser Lizenz ist
|
|
% http://www.latex-project.org/lppl.txt
|
|
% und Version 1.3 oder neuer ist Teil aller Verteilungen von LaTeX
|
|
% Version 2005/12/01 oder spaeter.
|
|
%
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|
% Dieses Werk hat den LPPL-Betreuungs-Status "maintained" (betreut).
|
|
%
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|
% Der Aktuelle Betreuer dieses Werkes ist M. Y. Name.
|
|
%
|
|
% Dieses Werk besteht aus den Dateien pig.dtx und pig.ins und der
|
|
% abgeleiteten Datei pig.sty.
|
|
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Mit solchem Hinweis und Festlegung in einer Datei, sind die Bedingungen dieses
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Lizenz-Dokuments anzuwenden, wobei das `Werk' sich auf die drei Dateien
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`pig.dtx', `pig,ins' und `pig.sty' bezieht (das letzte wird aus `pig.dtx'
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unter Verwendung von `pig.ins' erzeugt), der `Standard-Interpreter' bezieht
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sich auf jegliches `LaTeX-Format' und beide `Rechte-Inhaber' und `Aktueller
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Betreuer' beziehen sich auf die Person `M. Y. Name'.
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Wenn Sie nicht wollen, dass der Betreuer-Abschnitt der LPPL auf Ihr Werk
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anzuwenden ist, aendern Sie oben "maintained" in "author-maintained". Wir
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empfehlen die Verwendung von "maintained", da der Betreuungs-Abschnitt
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hinzugefuegt wurde um sicherzustellen, dass Ihr Werk fuer die
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Nutzergemeinschaft nuetzlich bleibt, selbst wenn Sie es nicht mehr selbst
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betreuen und aktualisieren koennen.
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Abgeleitete Werke, die keinen Ersatz darstellen
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Diverse Bedingungen der LPPL treffen Festlegungen, um die Benutzbarkeit und
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Stabilitaet fuer die Nutzergemeinschaft sicher zu stellen. Daher befassen sie
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sich mit dem Fall, dass ein abgeleitetes Werk (kompatibel oder auch nicht
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kompatibel) dazu gedacht ist, als Ersatz des Originalwerks verwendet zu
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werden. Falls das nicht der Fall ist (beispielsweise, wenn nur einige wenige
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Zeilen Quelltext in einem komplett anderen Zusammenhang wiederverwendet
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werden), dann finden die Bedingungen 6b und 6d keine Anwendung.
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Wichtige Empfehlungen
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Festlegen was das Werk ausmacht
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Die LPPL erfordert, dass die Verteilung des Werkes alle Dateien des Werkes
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beinhaltet. Es ist daher wichtig, dass Sie fuer den Lizenznehmer eine
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Moeglichkeit schaffen, festzustellen welche Dateien das Werk ausmachen. Dies
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kann beispielsweise erreicht werden, indem alle Dateien des Werks in der Naehe
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des Rechte-Hinweises in jeder Datei aufgefuehrt werde oder durch eine Zeile
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wie:
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% This work consists of all files listed in manifest.txt.
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auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis jedoch unbedingt zumindest auch in
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englischer Sprache aufnehmen):
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% Dieses Werk besteht aus allen in manifest.txt aufgefuehrten Dateien
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an dieser Stelle. Bei Fehlen einer unzweideutigen Liste kann es fuer den
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Lizenznehmer unmoeglich sein herauszufinden woraus nach Ihrer Auffassung das
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Werk besteht, in diesem Fall waere der Lizenznehmer berechtigt sinnvolle
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Annahmen zu treffen, aus welchen Dateien das Werk besteht.
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Letzte Aenderung, 16. Januar 2006
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Letzte Aenderung der Uebersetzung, 13. Februar 2006
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